Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

Auf unsere kompetente Beratung können Sie bauen.

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Wir schaffen mit unseren Konzepten besondere Anreize für Ihre Fachkräfte

Cyberversicherung

Wenn ein Cyberangriff droht, sollten sie vorbereitet sein.

Berufshaftpflicht für den Architekt, Ingenieur, Bauträger und sonstige Baubeteiligte

Vor Risiken durch Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs- oder auch Koordinationsfehlern etc., denen Sie täglich ausgesetzt werden, sind Sie durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützt. Sie ist damit Kernstück Ihrer Existenzsicherung.

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Individuelle Versicherungskonzepte für Existenzgründer

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Professionelles Schadenmanagement ausschließlich durch Justiziare und Rechtsanwälte

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Prämienfrei mitversicherter Honorarschutz und zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, auch bei Berufsaufgabe

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Übernahme von Informationspflichten

Vorteile der Berufshaftpflicht-Versicherung für Architekten und Ingenieure

Als Versicherungsmakler mit mehr als 30 Jahren Erfahrung kennen wir Ihre berufsspezifischen Risiken genau.

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Kein automatischer Verlust des Versicherungsschutzes bei Überschreitung, zum Beispiel durch Baustofflieferung.

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Kostenübernahme bei Schlichtungs- und Mediationsverfahren

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Verzicht auf das Kündigungsrecht im Schadenfall bei Objektversicherung

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Sofern der Versicherungsnehmer als privater Bauherr auftritt sind Drittschäden mitversichert.

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Einschluss des beruflichen Risikos durch den Gebrauch von Flugdrohnen bis 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden

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Versicherungsschutz bei Verwendung von Bausoftware inklusive BIM (Building Information Modeling)

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Einschluss von Asbestschäden

Tipp

Nutzen Sie unsere Serviceleistung, wie die Vertragsprüfung vor Abschluss des Architektenvertrages.

Risikoanalyse

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung auch wirklich ausreichenden Schutz vor den Folgen einer beruflichen Fehlleistung bietet? Auf diese Frage kann wohl nur der wirklich gelassen reagieren, der regelmäßig seine Risiken überprüft und seinen Versicherungsschutz entsprechend anpasst.

In Zeiten, in denen sich rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen fortwährend ändern, gehört auch das individuelle Risiko- und Gefahrenpotenzial immer wieder neu auf den Prüfstand.

Architekten und Ingenieure unterliegen in der Regel nach diversen landesrechtlichen Bestimmungen oder auch einschlägigen Berufsordnungen einer Versicherungspflicht. Danach wird von Ihnen der Abschluss einer ausreichenden oder angemessenen Versicherung – häufig unter Vorgabe einer Mindestversicherungssumme – verlangt. Doch was ist in diesem Sinne ausreichend? Dieses analysieren wir mit Ihnen gemeinsam.

Ebenso lassen Sie uns herausfinden, ob ggf. Schwachpunkte und Lücken im Deckungsschutz vorhanden sind bzw. wo evtl. Potenziale für ein verbessertes Risikomanagement liegen. Wir beraten Sie umfassend und legen gemeinsam mit Ihnen auf Basis einer detaillierten Risikoanalyse den individuellen Versicherungsschutz für Ihr Büro fest.

Risikoursachen und Schadenvermeidung

Leider kann es auch bei bester Planung am Bau zu Schadensfällen und Regressansprüchen kommen. Zu den häufigsten Schadengruppen gehören Feuer, Schäden an bereits bestehenden, umliegenden Bauten, Wasser/Feuchtigkeit sowie Setzungen/ Schiefstellungen.

Steigende Schadenzahlungen in der Berufshaftpflicht kann nur mit risikoadäquaten Deckungskonzepten und aktiven Qualitätsmanagement begegnet werden. Denn viele Fehler lassen sich schon im Vorfeld vermeiden. Die u.a. Fehler und Mängel treten in der Praxis am häufigsten auf.

Planungsfehler

  • Fehlerhafte oder lückenhafte Planung oder Konstruktion
  • Nichtberücksichtigen wirtschaftlicher Voraussetzungen oder vorhandener baulicher Gegebenheiten
  • Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik
  • Nichteinschalten von Sonderfachleuten
  • Nicht dauerhaft genehmigungsfähige Planung
  • Geänderte Pläne/Zeichnungen werden nicht weitergeleitet

Wir empfehlen Ihre Berufshaftpflichtversicherung, um den Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz zu ergänzen.

Warum?

Sie haben Ihren Auftrag korrekt und mängelfrei durchgeführt. Ihr Kunde sieht dies jedoch anders und zahlt Ihr Honorar nicht?

Er meint, Sie hätten…

  • erst Teilleistungen gar nicht erbracht,
  • dann zu hohe anrechenbare Kosten zu Grunde gelegt,
  • die Rechnung fehlerhaft erstellt und und und…

Das stimmt aus Ihrer Sicht nicht. Sie haben ihren Teil des Vertrages erfüllt und geleistet.

Der Auftraggeber soll nun seinen Teil erfüllen und zahlen.

Oft landen solche Streitigkeiten vor Gericht und Sie benötigen spätestens dann professionelle Hilfe von einem spezialisierten Anwalt. Ein spezialisierter Anwalt ist wichtig, weil es sich um ein sehr spezielles Rechtsgebiet handelt und häufig hohe Summen auf dem Spiel stehen.

Schließen Sie zusammen mit Ihrer wichtigen Betriebshaftpflichtversicherung gleich den notwendigen Rechtsschutz mit der Zusatzleistung Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz ab.

Dann sind Sie mit der Honorarforderung im Rahmen Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen Tätigkeit ab Gericht versichert. Voraussetzung ist ein schriftlicher Werkvertrag. Denken Sie daran, diesen ab Phase „0“ abzuschließen.

Vorteile

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keine Wartezeit

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Die Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall beträgt nur 950 EUR.

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Übernahme von Honorarvereinbarungen bis max. 500,00 € pro Stunde in Einzelfällen nach vorheriger Absprache

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Die Prämie richtet sich nach dem Umfang Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung

Zahlt Ihr Kunde einfach nicht und trägt keine Gründe vor:

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Sollte die Forderung noch unstreitig sein, d.h. Ihr Kunde ist einfach zahlungsunwillig, können Sie JURCASH – die professionelle Inkassodienstleistung ohne zusätzliche Versicherungsprämie und zu exklusiven Konditionen nutzen.

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Nutzen Sie bei JURCASH auch die Zusatzleistungen, wie Bonitätsabfragen über potenzielle Kunden und Langzeitüberwachung von Titeln.

Unsere Versicherungsangebote für Architekten und Ingenieure

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