Die VHV hat die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure überarbeitet

Die VHV-Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure wurde erweitert. Sie ist für die Kunden einfacher händelbar, dabei wurde der Versicherungsumfang erhöht und den veränderten beruflichen Anforderungen angepasst.

Ein wichtiger Hinweis vorweg, es gibt im Vergleich zum älteren Wording der VHV keine einzige Leistungsverschlechterung sondern ausschließlich Leistungserweiterungen. Sie wurden dem veränderten Berufsbild angepasst und die Summen der zusätzlich eingeschlossenen Risiken bis zum 4-fachen der ursprünglichen Versicherungssumme deutlich erhöht.

Die VHV schließt aber auch Leistungen ein, die am Markt nur noch selten versicherbar sind. So ist zum Beispiel die Nachhaftung nicht zeitlich limitiert, wobei die Nachweispflichten bei Nachhaftungsfällen ersatzlos gestrichen wurden. Aber auch die Folgeschäden, die durch den Verlust von fremden Schlüsseln und Codekarten (beispielsweise für Gebäude) entstehen, sind nun bis zu 25.000 Euro abgesichert. Wenn der Tätigkeitsbereich des Architekten oder Ingenieurs erweitert wird, schließt das Wording auch diese neuen beruflichen Tätigkeiten mit ein. Einige Highlights sind hier noch einmal aufgeführt:

  • weltweiter Berufshaftpflichtschutz Schadenabwicklung nach jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen (USA und Kanada nach europäischem Recht).
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung ohne Einschränkungen.
  • Flugdrohnen im beruflichen Bereich bis 1.000.000 EUR.
  • Eigenschäden an Bauwerken, die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Bauherr ganz oder teilweise erstellt oder erstellen lässt, sofern sein Eigentumsanteil an dem Bauwerk maximal vorher 10% jetzt neu 15% beträgt.
  • Eigenschäden an Bauwerken, die der Versicherungsnehmer als Bauträger oder Generalübernehmer ganz oder teilweise erstellen lässt, sofern seine Beteiligung an diesen Unternehmen vorher 10% jetzt neu 15 % nicht übersteigt.
  • Asbestschäden Summenerhöhung von 250.000 € auf 1.000.000 €

Die VHV sichert neben den beruflichen Tätigkeiten auch die Privathaftpflichtrisiken des Architekten und Ingenieurs sowie deren Familien ab. Mit der neuen Deckungssumme von 50 Mio. und der Best-Leistungs-Garantie setzt dieses Unternehmen neue Maßstäbe.

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