Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

Besser — Wir kümmern uns um Ihre Risiken.
AIV Architekten- und Ingenieur-Versicherungsdienst

Versicherungen für Architekten und Ingenieure

Die Beherrschung der Gefahren, mit denen sich Architekten und Ingenieure ständig auseinandersetzen müssen, ist nicht nur eine Versicherungsangelegenheit. Hier ist eine professionelle Risikosteuerung gefragt.
Das ist unser Werkzeug zur Erkennung von Unternehmensrisiken. Das Ergebnis schlägt sich in den Risk-Priorities-Kennzahlen nieder und unterstützen Sie in der professionellen Risikosteuerung.

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Berufshaftpflicht

Rechtsschutz

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Betriebliche Altersversorgung

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Private Vorsorge

Betriebliche Krankenversicherung

Wir schaffen mit unseren Konzepten besondere Anreize für Ihre Fachkräfte

Cyberversicherung

Wenn ein Cyberangriff droht, sollten sie vorbereitet sein.

Betriebliche Altersvorsorge

Mitarbeiterbindung erhöhen und Lohnnebenkosten senken?

D&O-Versicherung

Ihr privates Vermögen will geschützt sein

Über die AIV

Ziel unseres Mandates ist es, den Unternehmern auf der Basis des AIV-Risk-Detecting-System bei der integrierten Risikosteuerung im Rahmen individueller Vereinbarungen zu unterstützen. Dieses kann wahlweise auf der Ebene des Gesamtunternehmens oder auf Bereichs- oder Projektebenen erfolgen.

Als Spezialist für Baurisiken haben wir in über 34 Jahren Konzepte entwickelt, die individuelle Antworten auf die vielfältigen Risikosituationen zur Verfügung stellen. Natürlich bieten wir auch Lösungen in der Unternehmensnachfolge, Risikosteuerung bei Krankheitsvertretung, der nachhaltigen Enthaftung von Einzelunternehmern, bei Konkursrisiken durch Managementfehler, aber auch bei nicht versicherbaren Risiken.

Was ist ein Konzeptmakler?

Wir erstellen für Sie bei verschiedenen Versicherungsunternehmen gesonderte Rahmenbedingungen auszuhandeln, die Sie im Normalfall nicht angeboten bekommen.

Was zeichnet uns besonders aus?

Wir halten Sie über neue Tarife, Leistungen und andere wichtige Fakten auf dem laufenden und erinnern Sie an einzuhaltende Termine. Haben Sie ein Anliegen, sind wir jederzeit bereit dieses für Sie mit dem Versicherer zu klären- Sie brauchen sich selbst nicht darum zu kümmern.

Welche Bereiche decken wir ab?

Neben unserer Kernkompetenzen der Absicherung von Bauprojekten, pauschal alles. Sie können bei uns von der „einfachen“ KFZ-Versicherung bis hin zur komplexen betrieblichen Altersversorgung alles bekommen. Im privaten Sachversicherungsbereich (Haftpflicht, Hausrat, etc.) haben wir spezielle rabattierte Rahmenvereinbarungen. Gleichermaßen beraten wir Sie auch gern bei Kapitalanlagen oder Sparplänen oder helfen Ihnen bei der Notfallplanung in Ihrem Unternehmen.

Tradition im Wandel

Wir repräsentieren einen Berufsstand mit (einer langen) Tradition.

1642 wurde in Hamburg die „hamburgische Mäklerordnung“ eingeführt. Hiernach wurden nur „gute, tüchtige Personen zu geschworenen Maklern“ ernannt. Die Ordnung enthält weiterhin zahlreiche weitere Pflichten. Qualifikation, Seriosität, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit sind die tragenden Voraussetzungen zur Ausübung unseres Berufes. Wir leben diese Werte eines „ordentlichen hanseatischen Kaufmannes“. Auf dieser Grundlage stellen wir uns den aktuellen Herausforderungen. Im Interesse eines nachhaltig hohen Qualitätsstandards bilden wir unseren Nachwuchs selber aus und finanzieren im Anschluss zu dem Ausbildungsabschluss eine fachbezogene akademische Weiterbildung.

Unfallverletzung?

Schuldfrage neu geregelt Sie haben einen Unfall und sind verletzt. Für nicht einmal 80 Cent täglich spielt die Schuldfrage nun keine Rolle mehr. Der Personen-Schaden wird dann immer nach den Regeln der gesetzlichen Haftpflicht geregelt. Ersetzt werden unter anderen...

Selbstbestimmung

Wir sind es gewohnt, über unser Leben selbst zu bestimmen. Für Ursula Butenschön und ihren Mann eine Selbst­verständlichkeit. Ihr Eheversprechen, in Freud und Leid zueinander zu stehen, wurde zum Fiasko. Mit nur einer Erklärung hätte man das vermeiden können. Die...

Architektenrecht § 650 r BGB

Referentenentwurf Wir rechnen damit, dass mit Beginn 2017 im BGB das Architektenrecht geregelt wird und das bisher geltende Werkvertragsrecht ablöst. Ihre Berufshaftpflicht regelt ausdrücklich nur die gesetzliche Haftung. Das Gesetz wird also auch Auswirkungen auf den...

Wir sind für Sie da!